FAQ
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen - stellen einige Formulare zum Download bzw. Links zur Verfügung:
Für das Ausfüllen und Unterschreiben der Formulare laden Sie bitte die kostenlose App Adobe Fill & Sign herunter. Somit können Sie die Formulare direkt am Smartphone ausfüllen und unterschreiben. Lästiges Drucken und wieder einscannen ist somit nicht mehr erforderlich.
Am Computer können Sie hierfür den kostenlosen Adobe Acrobat Reader verwenden (Menüpunkt „Werkzeuge“ > „Ausfüllen und unterschreiben“).
Was ist zu tun wenn …?
… ich meine Wohnung übernehmen möchte
… ich meine angemietete Wohnung kündigen möchte
… ich meinen angemieteten Garagen- bzw. Abstellplatz kündigen möchte
… ich meine Miete per Einzug bezahlen möchte
… ich künftig sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail erhalten möchte
Mit dem ÖVW Kundenportal haben Sie alle Daten rund um Ihre Immobilie/n im Blick. Sie können jederzeit Informationen abrufen und Aktionen tätigen oder beantragen.
› Kundenportal - Anleitung zur Registrierung
… ich MieterIn bin und in meiner Wohnung einen Umbau vornehmen möchte
… ich MieterIn bin und mir ein Haustier anschaffen möchte
… ich MieterIn bin und weitere Schlüssel benötige
… ich MieterIn bin und meinen Schlüssel verloren habe
… ich mich in meinem Ruhebedürfnis gestört fühle
Grundsätzliche Vorgaben zu den Ruhezeiten, finden sich in der Hausordnung. Jeder Bewohner des Hauses hat sich im Interesse einer gutnachbarschaftlichen Beziehung an die Regelungen der Hausordnung zu halten und die darin angeführten Ruhezeiten einzuhalten.
Die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie die Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr sind unbedingt einzuhalten. Weiters hat an Sonn- und Feiertagen jede Art der Lärmbelästigung zu unterbleiben (ausgenommen Kleinkinderlärm).
Außerhalb der Ruhezeiten gilt ein anderer Maßstab für Lärmquellen als in der Nacht und sind tagsüber z.B. folgende lärmenden Tätigkeiten erlaubt:
- Haushaltstätigkeiten (Wäschewaschen, Staubsaugen, etc.)
- Handwerkliche Tätigkeiten (Umzug-/Einzugstätigkeiten wie Bohren, Hämmern)
- Kinderlärm auf Spielplätzen
- Suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn und weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen.
Meist ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass dieser Tätigkeiten durchführt (z.B. laute Musik) die als Ruhestörung empfunden werden. Hier findet sich auch die Gelegenheit den Nachbarn besser kennen zulernen und gemeinsam eine Lösung zu finden. - Informieren Sie Ihre Verwaltung ehestmöglich über die aktuelle Situation. Ihre Verwaltung wird Ihrem Nachbarn schriftlich mitteilen, die Ruhezeiten einzuhalten.
Sollte Ihr Nachbar die Vorfälle anders sehen, wird das direkte Gespräch mit allen Beteiligten gesucht und eine Lösung angestrebt. - Wenn Sie Ihren Nachbarn bereits mehrmals auf die Ruhestörungen hingewiesen haben und es dennoch zu nächtlichen Ruhestörungen kommt, haben Sie auch die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen. Diese wird die Situation vor Ort beurteilen und die Ruhe wieder herstellen. Die Behörde kann in der Folge eine Verwaltungsstrafe aussprechen.
- Wenn alle Interventionen erfolglos geblieben sind, kann eine Klage bei Gericht gegen den Verursacher eingebracht werden. In diesem Fall sind Zeugen zu nennen und ist es hilfreich, wenn mehrere Bewohner der Liegenschaft zu den Ruhestörungen bei Gericht aussagen. Auch ist es für die Gerichtsverhandlung von Vorteil, wenn Sie ein Lärmprotokoll führen, welches Datum, Uhrzeit und Dauer der Ruhestörung auflistet.
Wichtige Links
- Wien Energie - An- und Abmeldung von Strom und Gas
- Wohnbeihilfe - Ansuchen stellen
- Meldepflicht - Download Meldezettel
- Kundenportal - Anleitung zur Registrierung