FAQ
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen - stellen einige Formulare zum Download bzw. Links zur Verfügung:
Für das Ausfüllen und Unterschreiben der Formulare laden Sie bitte die kostenlose App Adobe Fill & Sign herunter.
Somit können Sie die Formulare direkt am Smartphone ausfüllen und unterschreiben. Lästiges Drucken und wieder einscannen ist somit nicht mehr erforderlich.
Am Computer können Sie hierfür den kostenlosen Adobe Acrobat Reader verwenden (Menüpunkt „Werkzeuge“ > „Ausfüllen und unterschreiben“).
Was ist zu tun wenn …?
… ich meine Wohnung übernehmen möchte
… ich meine angemietete Wohnung kündigen möchte
… ich meinen angemieteten Garagen- bzw. Abstellplatz kündigen möchte
… ich meine Miete per Einzug bezahlen möchte
… ich künftig sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail erhalten möchte
Wenn Sie auf eine elektronische Zustellung umsteigen möchten, übersenden Sie uns bitte die unterfertigte
Zustimmungserklärung.
… ich MieterIn bin und in meiner Wohnung einen Umbau vornehmen möchte
Wir ersuchen Sie um schriftliche Bekanntgabe, um welche baulichen Maßnahmen es sich handelt.
Die erforderliche Zustimmung erhalten Sie von der Hausverwaltung.
… ich MieterIn bin und mir ein Haustier anschaffen möchte
Bitte geben Sie uns schriftlich bekannt, um welche Art es sich bei dem Tier handelt.
In der Wohnung ist nur die Haltung von allgemein üblichen Haustieren gestattet.
Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlange, Spinnen, usw.) ist generell verboten. Die erforderliche Zustimmung erhalten Sie von der Hausverwaltung.
… ich MieterIn bin und weitere Schlüssel benötige
Bitte geben Sie uns schriftlich bekannt, um welche Art, Modell und Schlüsselnummer es sich handelt.
Die erforderliche Bestätigung zur Erlaubnis weitere Schlüssel auf eigene Kosten nachmachen zu lassen erhalten Sie von der Hausverwaltung.
… ich MieterIn bin und meinen Schlüssel verloren habe
Bei Verlust des Schlüssels ersuchen wir Sie um schriftliche Bekanntgabe, um welchen Schlüssel es sich handelt
(Wohnungsschlüssel, Postkastenschlüssel etc. Zusätzlich ersuchen wir um Bekanntgabe der Schlüsselnummer (abzulesen am Zweitschlüssel).
Bei Rückgabe der Wohnung müssen alle Ihnen übergebenen Schlüssel wieder retourniert werden. Verlust ist auf eigene Kosten zu ersetzen.
… bei mir eingebrochen wurde
Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei und die Hausverwaltung. Die Anzeigenbestätigung ist an die Hauverwaltung zu übermitteln.
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für entwendetes Inventar nicht von der Gebäudeversicherung rückerstattet werden.
Bitte informieren Sie dazu Ihre Haushaltsversicherung. Allfällige Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses (Zugangstüren)
teilen Sie bitte ebenfalls der Verwaltung mit.
Wichtige Links
Wichtige Formulare