FAQ

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen - stellen einige Formulare zum Download bzw. Links zur Verfügung:

Für das Ausfüllen und Unterschreiben der Formulare laden Sie bitte die kostenlose App Adobe Fill & Sign herunter. Somit können Sie die Formulare direkt am Smartphone ausfüllen und unterschreiben. Lästiges Drucken und wieder einscannen ist somit nicht mehr erforderlich.

Am Computer können Sie hierfür den kostenlosen Adobe Acrobat Reader verwenden (Menüpunkt „Werkzeuge“ > „Ausfüllen und unterschreiben“).

Was ist zu tun wenn …?

… ich meine Wohnung übernehmen möchte

… ich meine angemietete Wohnung kündigen möchte

Zur Kündigung Ihrer Wohnung verwenden Sie bitte das Kündigungsformular. Weitere Informationen zur Rückgabe der Wohnung finden Sie in unserem Leitfaden zur Wohnungsrückgabe.

… ich meinen angemieteten Garagen- bzw. Abstellplatz kündigen möchte

Zur Kündigung Ihrer Garage bzw. Abstellplatzes verwenden Sie bitte das Kündigungsformular.

… ich meine Miete per Einzug bezahlen möchte

Wenn Sie Ihre Miete künftig per Einzug bezahlen wollen, füllen Sie bitte das Einzugsermächtigungsformular aus.

… ich künftig sämtlichen Schriftverkehr per E-Mail erhalten möchte

Registrieren Sie sich hierfür auf unserem Kundenportal unter mein.oevw.at

Mit dem ÖVW Kundenportal haben Sie alle Daten rund um Ihre Immobilie/n im Blick. Sie können jederzeit Informationen abrufen und Aktionen tätigen oder beantragen.

› Kundenportal - Anleitung zur Registrierung

… ich MieterIn bin und in meiner Wohnung einen Umbau vornehmen möchte

Wir ersuchen Sie um schriftliche Bekanntgabe, um welche baulichen Maßnahmen es sich handelt. Die erforderliche Zustimmung erhalten Sie von der Hausverwaltung.

… ich MieterIn bin und mir ein Haustier anschaffen möchte

Bitte geben Sie uns schriftlich bekannt, um welche Art es sich bei dem Tier handelt. In der Wohnung ist nur die Haltung von allgemein üblichen Haustieren gestattet. Die Haltung gefährlicher Tiere (Schlange, Spinnen, usw.) ist generell verboten. Die erforderliche Zustimmung erhalten Sie von der Hausverwaltung.

… ich MieterIn bin und weitere Schlüssel benötige

Bitte geben Sie uns schriftlich bekannt, um welche Art, Modell und Schlüsselnummer es sich handelt. Die erforderliche Bestätigung zur Erlaubnis weitere Schlüssel auf eigene Kosten nachmachen zu lassen erhalten Sie von der Hausverwaltung.

… ich MieterIn bin und meinen Schlüssel verloren habe

Bei Verlust des Schlüssels ersuchen wir Sie um schriftliche Bekanntgabe, um welchen Schlüssel es sich handelt (Wohnungsschlüssel, Postkastenschlüssel etc. Zusätzlich ersuchen wir um Bekanntgabe der Schlüsselnummer (abzulesen am Zweitschlüssel). Bei Rückgabe der Wohnung müssen alle Ihnen übergebenen Schlüssel wieder retourniert werden. Verlust ist auf eigene Kosten zu ersetzen.

… bei mir eingebrochen wurde

Verständigen Sie bitte umgehend die Polizei und die Hausverwaltung. Die Anzeigenbestätigung ist an die Hauverwaltung zu übermitteln. Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für entwendetes Inventar nicht von der Gebäudeversicherung rückerstattet werden. Bitte informieren Sie dazu Ihre Haushaltsversicherung. Allfällige Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses (Zugangstüren) teilen Sie bitte ebenfalls der Verwaltung mit.

… ich mich in meinem Ruhebedürfnis gestört fühle

In Mehrfamilienhäusern kommt der gegenseitigen Rücksichtnahme eine besondere Bedeutung zu und ist im Sinne einer guten Nachbarschaft auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner Rücksicht zu nehmen.

Grundsätzliche Vorgaben zu den Ruhezeiten, finden sich in der Hausordnung. Jeder Bewohner des Hauses hat sich im Interesse einer gutnachbarschaftlichen Beziehung an die Regelungen der Hausordnung zu halten und die darin angeführten Ruhezeiten einzuhalten.

Die Nachtruhe in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr sowie die Mittagsruhe in der Zeit von 12:00 bis 14:00 Uhr sind unbedingt einzuhalten. Weiters hat an Sonn- und Feiertagen jede Art der Lärmbelästigung zu unterbleiben (ausgenommen Kleinkinderlärm).

Außerhalb der Ruhezeiten gilt ein anderer Maßstab für Lärmquellen als in der Nacht und sind tagsüber z.B. folgende lärmenden Tätigkeiten erlaubt:
  • Haushaltstätigkeiten (Wäschewaschen, Staubsaugen, etc.)
  • Handwerkliche Tätigkeiten (Umzug-/Einzugstätigkeiten wie Bohren, Hämmern)
  • Kinderlärm auf Spielplätzen
Was kann ich tun, wenn ich mich in meiner Ruhe gestört fühle:
  1. Suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn und weisen Sie ihn höflich darauf hin, dass Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen.
    Meist ist dem Nachbarn gar nicht bewusst, dass dieser Tätigkeiten durchführt (z.B. laute Musik) die als Ruhestörung empfunden werden. Hier findet sich auch die Gelegenheit den Nachbarn besser kennen zulernen und gemeinsam eine Lösung zu finden.
  2. Informieren Sie Ihre Verwaltung ehestmöglich über die aktuelle Situation. Ihre Verwaltung wird Ihrem Nachbarn schriftlich mitteilen, die Ruhezeiten einzuhalten.
    Sollte Ihr Nachbar die Vorfälle anders sehen, wird das direkte Gespräch mit allen Beteiligten gesucht und eine Lösung angestrebt.
  3. Wenn Sie Ihren Nachbarn bereits mehrmals auf die Ruhestörungen hingewiesen haben und es dennoch zu nächtlichen Ruhestörungen kommt, haben Sie auch die Möglichkeit, die Polizei zu verständigen. Diese wird die Situation vor Ort beurteilen und die Ruhe wieder herstellen. Die Behörde kann in der Folge eine Verwaltungsstrafe aussprechen.
  4. Wenn alle Interventionen erfolglos geblieben sind, kann eine Klage bei Gericht gegen den Verursacher eingebracht werden. In diesem Fall sind Zeugen zu nennen und ist es hilfreich, wenn mehrere Bewohner der Liegenschaft zu den Ruhestörungen bei Gericht aussagen. Auch ist es für die Gerichtsverhandlung von Vorteil, wenn Sie ein Lärmprotokoll führen, welches Datum, Uhrzeit und Dauer der Ruhestörung auflistet.
IHRE VERWALTUNG WIRD SIE BESTMÖGLICH BEI ALLEN SCHRITTEN UNTERSTÜTZEN – WEITERE MASSNAHMEN SIND LEIDER NICHT MÖGLICH.

Wichtige Links

Wichtige Formulare

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