Whistleblowing
Die Umsetzung der EU Richtlinie zum besseren Schutz von Whistleblowern wurde in Österreich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) umgesetzt.
Das HSchG soll dazu beitragen das rechtliche Wohlverhalten von Unternehmen zu fördern. Dabei soll es einerseits Hinweisgebern eine einfache Möglichkeit geben, die Verletzung von der im Gesetz genannten Vorschriften weiterzugeben und andererseits Hinweisgeber:innen vor möglichen Repressalien zu schützen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die interne Meldestelle bzw. die potenziellen Hinweisgeber:innen sind:
- Anonymität und Vertraulichkeit
- Schutz der beteiligten Personen
Bitte zu beachten, dass der Schutz bei wissentlicher Abgabe von Falschmeldungen nicht greift.