Hausverwaltung › Häufige Fragen
In diesem Bereich bieten wir unseren Kunden Informationen rund ums Thema "Wohnen"
Änderung Name bzw. Eigentumsverhältnis
Bitte senden Sie bei
Heirat - Kopie der Heiratsurkunde
Scheidung - Kopie des Scheidungsvergleiches
Schenkung/Verkauf - Kopie d. Vertrages oder Grundbuchsauszug
Änderung der Zustelladresse (nur Eigentum)
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskosten sind im § 21 bis 24 des Mietrechsgesetzes aufgelisteten. Zur Deckung der im Lauf des Kalenderjahres fälligen Kosten werden von den Nutzern monatliche Vorauszahlung (Akonto) geleistet.
Bis spätestens 30.06. des folgenden Kalenderjahres ist die Abrechnung zu legen.
Die sich aus der Jahresabrechnung ergebenden Guthaben oder Nachzahlungen sind zum übernächsten Zinstermin fällig.
Die Mieter/Nutzer, die zum Fälligkeitstermin gerade Mieter/Nutzer sind, sind zur Nachzahlung verpflichtet bzw. erhalten das Guthaben.
Darlehen
Sollten Sie Fragen bezüglich der Darlehensverrechnung haben richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an unsere Buchhaltung.
claudia.gollobich@oevw.at
Dusche statt Badewanne /Miete
Stellen Sie bitte ein schriftliches Ansuchen mit dem jeweiligen Formular an die Hausverwaltung. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in schriftlicher Form.
Ansuchen Dusche statt Badewanne Miete
Einzugsermächtigung
Füllen Sie bitte das Formular aus und unterschreiben Sie dieses - anschließend senden Sie uns das Original zu.
Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit (durch original unterfertigtes Schreiben an uns) wieder stornieren.
Einzugsermächtigung
Fenster, Rolläden
Wie sie zur Genehmigung kommen, ist von der Rechtsform Ihrer Wohnung abhängig:
Bei Mietobjekten stellen Sie bitte ein schriftliches Ansuchen mit dem jeweiligen Formular an die Hausverwaltung. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in schriftlicher Form.
Bei Eigentumsobjekten dürfen wir als Verwaltung keine Zustimmung oder Ablehnung erteilen (es ist hierbei die Zustimmung Ihrer Miteigentümer erforderlich).
Bei der Veränderung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und bei einer Änderung der äußeren Erscheinung des Hauses benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer bzw. kann die Zustimmung im gerichtlichen Außerstreitverfahren ersetzt werden.
Die Beachtung der jeweiligen Bestimmungen ist jedoch einzuhalten.
Ansuchen Fenstertausch MieteAnsuchen Rollläden MieteBestimmungen Rollläden EigentumBestimmungen Fenstertausch Eigentum
Haustierhaltung /Mieter
Bei Mietobjekten bitten wir um ein schriftliches Ansuchen zur Tierhaltung.
Die Beachtung gewisser Bestimmungen zur Haustierhaltung ist jedoch unverzichtbar.
Bei Eigentumsobjekten dürfen wir als Verwaltung keine Zustimmung oder Ablehnung erteilen.
Ansuchen Haustierhaltung Miete
Klimagerät
Wie sie zur Genehmigung kommen, ist von der Rechtsform Ihrer Wohnung abhängig:
Bei Mietobjekten stellen Sie bitte ein schriftliches Ansuchen mit dem jeweiligen Formular an die Hausverwaltung. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in schriftlicher Form.
Bei Eigentumsobjekten dürfen wir als Verwaltung keine Zustimmung oder Ablehnung erteilen (es ist hierbei die Zustimmung Ihrer Miteigentümer erforderlich).
Bei der Veränderung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und bei einer Änderung der äußeren Erscheinung des Hauses benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer bzw. kann die Zustimmung im gerichtlichen Außerstreitverfahren ersetzt werden.
Die Beachtung der jeweiligen Bestimmungen ist jedoch einzuhalten.
Bestimmungen Klimagerät EigentumAnsuchen Klimagerät Miete
Kündigung einer Mietwohnung
Die Kündigung muss schriftlich mit den Unterschriften aller Hauptmieter bis zum Monatsletzten bei uns einlangen.
Die Dauer der Kündigungsfrist ist aus dem Mietvertrag zu ersehen (in der Regel 3 Monate).
Ein Nachmietervorschlag muss bereits auf der Kündigung vermerkt sein - es besteht kein Weitergaberecht bzw. Vorschlagrecht (die Vergabe ist an Förderungsbestimmungen gebunden).
Bezüglich Rückstellung der Wohnung beachten Sie bitte unseren Leitfaden.
Sollten Sie einen Garagen- od. Abstellplatz gemietet haben ist auch dieser zu kündigen (Kündigungsfrist 1 Monat).
Leitfaden- Rückgabe v. WohnungenFormular Kündigung WohnungFormular Kündigung Garage-Abstellplatz
Schloss und Schlüssel
Sie benötigen einen neuen Schlüssel für die Wohnung, Haustor, Zylinder etc.
Die Nachfertigung von Schlüssel ist nur mit schriftlicher Bestätigung der Hausverwaltung möglich und auf eigene Kosten zu veranlassen.
Falls Sie Ihren Schlüssel verloren haben oder dieser gestohlen wurde bitten wir Sie, die Verlustanzeige bzw. Diebstahlsanzeige beizulegen.
Ansuchen Schlüsselbestätigung
Satellitenempfangsanlage
Wie sie zur Genehmigung kommen, ist von der Rechtsform Ihrer Wohnung abhängig:
Bei Mietobjekten stellen Sie bitte ein schriftliches Ansuchen mit dem jeweiligen Formular an die Hausverwaltung. Die Genehmigung oder Ablehnung erfolgt in schriftlicher Form.
Bei Eigentumsobjekten dürfen wir als Verwaltung keine Zustimmung oder Ablehnung erteilen (es ist hierbei die Zustimmung Ihrer Miteigentümer erforderlich).
Bei der Veränderung der allgemeinen Teile der Liegenschaft und bei einer Änderung der äußeren Erscheinung des Hauses benötigen Sie die Zustimmung aller Eigentümer bzw. kann die Zustimmung im gerichtlichen Außerstreitverfahren ersetzt werden.
Die Beachtung der jeweiligen Bestimmungen ist jedoch einzuhalten.
Bestimmungen SAT-Anlage EigentumAnsuchen SAT-Anlage Miete
Todesfall bei Mietwohnungen
Bitte schicken Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und geben Sie uns den Namen des zuständigen Notars bekannt.
Gegebenenfalls als Angehöriger die Wohnung schriftlich kündigen oder als eintrittsberechtigte Person um Übertragung der Mietrechte ansuchen. Unbedingt eine Kopie des Meldezettels beilegen. Das Eintrittsrecht wird überprüft.
Todesfall bei Eigentumswohnungen
Bitte Kopie der Sterbeurkunde schicken und den Namen des zuständigen Notars bekanntgeben.
Nach Abschluss der Verlassenschaft bitte die Kopie des Einantwortungsbeschlusses übermitteln.
Versicherung /Einbruch - Diebstahl
Alle Wohnhausanlagen sind auf Haftpflicht-. Feuer- und Leitungswasserschaden versichert. Bei einigen Anlagen bestehen auch Sturmschaden- und Glasbruchversicherungen.
Der Gebäude- bzw. Wohnungsinhalt (Möbel, Bilder, persönliche Gegenstände, etc.) ist NICHT durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Dafür ist eine durch den Nutzungsberechtigten abzuschließende Haushaltsversicherung erforderlich - dies wird dringlichst empfohlen.
Nicht versichert sind Diebstahl, Vandalismus und vorsätzliche Schäden am Gebäude. Dazu zählen auch in der Garage bzw. auf den Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge, Fahrräder, Kinderwägen, etc.
Bei Einbruch bzw. Diebstahl nehmen Sie bitte unverzüglich mit der Polizei Kontakt auf und erstatten Sie Anzeige. Informieren Sie uns über Beschädigungen (Schloss, Eingangstüre etc.) und übermitteln Sie uns eine Kopie der Anzeige.
Setzen Sie sich mit Ihrer Haushaltsversicherung in Verbindung.
Tipps zur Sicherheit
Bitte achten Sie darauf, dass alle Fenster, Wohnungseingangstüre, sowie sämtliche Türen der allgemeinen Anlage immer ordnungsgemäß geschlossen werden und fest in die Falle einrasten.
Wir bitten um erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber verdächtigen, hausfremden Personen.
Bei längerer Abwesenheit:
wenn möglich Nachbarn darüber informieren.
Sorgen Sie dafür, dass der Briefkasten regelmäßig entleert wird.
Der Anrufbeantworter sollte abgeschaltet werden.
Verwahren Sie Ihre Wertgegenstände sicher und führen Sie ein Verzeichnis.
Weitere Informationen
kriminalpolizeilicher Beratungsdienst
Verkauf Eigentumswohnung
Eine Kopie des unterschriebenen und notariell beglaubigten Kaufvertrages oder Grundbuchsbeschlusses ist notwendig, um die Änderung durchführen zu können.
Wohnbeihilfe
Um diese beantragen zu können, benötigen Sie die von der Hausverwaltung ausgefüllte Wohnungsaufwandsbestätigung.
Bitte übermitteln Sie uns das entsprechende Formular und wir werden Ihnen dieses umgehend retournieren bzw. können Sie dieses unter folgendem Link herunterladen:
Formular Wohnbeihilfe